Schwerpunkte der Kanzlei

RECHTSGEBIETE

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gehört zu den Kernkompetenzen meiner Kanzlei. Ich berate Sie zu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis und vertrete Arbeitnehmer, Führungskräfte, Arbeitgeber und Betriebsräte sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch in gerichtlichen Verfahren gleichermaßen.

ACHTUNG SEHR KURZE FRISTEN:

In Betrieben, in denen Betriebsräte zu errichten sind, solche aber nicht bestehen, ist die Kündigungsanfechtungsklage binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung oder der Entlassung bei Gericht einzubringen (§ 107 ArbVG).

Wenn Sie von einer Kündigung oder Entlassung betroffen sind, holen Sie sofort Rechtsberatung ein, damit Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zur Wehr setzen können. Haben Sie eine  Rechtschutzversicherung abgeschlossen, deckt diese grundsätzlich sämtliche Kosten.

Beratungsschwerpunkte:

  • Kündigung, Kündigungsanfechtung
  • Entlassung, Entlassungsanfechtung
  • Mobbing, Diskriminierung, Gleichbehandlung
  • Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Zeugnisstreitigkeiten
  • Urlaub, Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung
  • Gehaltsansprüche, Kollektivvertrag

Ehe- und Familienrecht

Das Familienrecht gehört zu den Kernkompetenzen meiner Kanzlei. Ich betreue neben allgemeinen familienrechtlichen Sachverhalten wie Scheidung, Unterhalt, Obsorge auch Mandate, in denen Unternehmensbeteiligungen und Immobilienvermögen von Bedeutung sind. Dank meiner internationalen Ausrichtung kann ich dabei auch grenzüberschreitende Sachverhalte kompetent betreuen.

Dabei steht vor allem der psychologische Aspekt im Mittelpunkt meiner Tätigkeit: Die Entscheidung zur Ehescheidung führt in eine psychische Ausnahmesituation und kann bei unbedachten Schritten auch Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Die rechtzeitige Beratung vor und bei der Scheidung erspart Ihnen und Ihren Kindern nicht nur psychische Belastungen und jahrelange Auseinandersetzungen, sondern schließlich auch finanzielle Einbußen. Ich stehe Ihnen in dieser schwierigen Lebensphase zur Seite und vertrete Ihre Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. 

Beratungsschwerpunkte:

  • Eheschließung und Eheverträge
  • strittige Scheidung
  • einvernehmliche Scheidung
  • Unterhaltsverfahren
  • Aufteilungsverfahren
  • Abgeltung der Mitwirkung im ehelichen Erwerb
  • Obsorgeverfahren
  • Kontaktrechtsverfahren

Fremdenrecht

Unter dem Begriff Fremdenrecht werden alle gesetzlichen Regelungen zusammengefasst, die die Einreise, den Aufenthalt, die Ausweisung oder die Einbürgerung eines Fremden (Person ohne österreichischer Staatsbürgerschaft) regeln.

Das Fremdenrecht ist eines der am meisten diskutierten und am meisten novellierten Rechtsbereiche in Österreich. Die zuständigen Behörden sind in den meisten Fällen überlastet und die Verfahren langwierig. Es handelt sich daher um einen sehr komplexen Rechtsbereich, wo Erfahrung mit den Behörden notwendig ist und nur wenige Experten einen vollumfänglichen rechtlichen Überblick haben.

Als selbstständige Rechtsanwältin blicke ich auf dem Gebiet des Asylrechts, des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts, sowie des Staatsbürgerschaftsrechts auf jahrelange Erfahrung zurück.

Bereits vor Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin war ich beratend in den Bundesämtern für Fremdenwesen tätig und hatte daher auch die Möglichkeit die Sicht der Behörden kennenzulernen. Darüber hinaus führte ich als Geschäftsstellenleiterin einer NGO Rechtsberatungen sowie interne Schulungen im Bereich der Menschenrechte durch, verfasste Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und vertrat Fremde vor Gericht und Behörden.

Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite und unterstütze Sie bei der Erlangung von Aufenthaltstiteln in Österreich, bei Familienzusammenführungen, bei der Abwehr von Ausreiseentscheidungen und Aufenthaltsverboten, sowie bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft.

Beratungsschwerpunkte:

  • Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltstitel
  • Familienzusammenführungen
  • fremdenpolizeiliche Verfahren
  • Ausweisung und Schubhaft
  • Asylrecht
  • Grund- und Menschenrechte
  • Ausländerbeschäftigungsrecht
  • Staatsbürgerschaftsrecht
  • Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
  • Verfahren vor dem VwGh und VfGh

Gewährleistungsrecht

Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer für alle Mängel haftet, die zum Übergabezeitpunkt schon vorhanden waren.

ACHTUNG FRISTEN:

Das Recht auf Gewährleistung ist bei beweglichen Sachen (zB Auto) binnen einer Frist von zwei Jahren, bei unbeweglichen Sachen (zB Baumängel bei Wohnungen, Häusern) binnen einer Frist von drei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

Wenn der Mangel binnen der Vermutungsfrist (6 bzw 12 Monate oder Bereitstellungszeitraum) hervorkommt, wird vermutet, dass er bereits bei der Übergabe schon vorhanden war. Das bedeutet, dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware im Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war. Nach dieser Frist muss hingegen der Käufer beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelhaft war.

In vielen Fällen kann das Recht auf Gewährleistung auch mit Schadenersatzansprüchen oder mit einer Irrtumsanfechtung verbunden werden um größtmögliche Effizienz zu erreichen. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung von berechtigen Gewährleistungsansprüchen bzw der Abwehr von unberechtigten Gewährleistungsansprüchen.

Beratungsschwerpunkte:

  • mangelhafte Ware/Leistung
  • Baumängel
  • Neu- und Gebrauchtwagenkauf
  • Produkthaftung
  • arglistige Irreführung
  • Garantie

Immobilienrecht und Liegenschaftstransaktionen

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, ist mit vielen komplexen Fragestellungen konfrontiert. Eine individuelle und professionelle rechtliche Beratung ist die Grundlage für eine sichere Abwicklung ihres Immobilienprojekts. Damit können Sie Zeit, Nerven und vor allem Geld sparen.
Ich schaffe Klarheit über alle Aspekte des Immobilienkaufs oder -verkaufs und unterstütze Sie bei Ihrer Liegenschaftstransaktion, indem ich

  • vertraulich Ihre individuelle Situation analysiere und Sie über alle rechtlichen Rahmenbedingungen sowie anfallende Steuern und Gebühren informiere,
  • kläre, ob ein Grundstück zB für Bebauung überhaupt geeignet ist oder mit Rechten Dritter belastet ist (zB Wohnrecht, Fruchtgenussrecht usw),
  • berate, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Kauf oder Verkauf bzw eine Schenkung sinnvoll ist,
  • den Kauf- bzw Schenkungsvertrag errichte, der auf das Projekt und Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmt ist,
  • mit der finanzierenden Bank korrespondiere und für die Lastenfreistellung sorge,
  • als Treuhänderin dafür einstehe , dass die Weiterleitung des Kaufpreises an den Verkäufer erst dann erfolgt, wenn die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch gesichert ist,
  • für die Eintragung im Grundbuch sorge, die Selbstberechnung anfallender Steuern und Gebühren vornehme und diese für Sie an Finanzamt und Gericht abführe.

Beratungsschwerpunkte:

  • Vertragserrichtung
  • Prüfung von Verträgen
  • Steuern und Gebühren
  • Pfandrechte und Lastenfreistellung
  • treuhändige Abwicklung

Konkursrecht

Wenn der Schuldner seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, liegt insolvenzrechtlich gesehen eine Zahlungsunfähigkeit vor. In dieser Situation ist der Schuldner nicht nur gut beraten, sondern auch gesetzlich verpflichtet "ohne schuldhaftes Zögern" (§ 69 IO) den Konkurs selbst zu beantragen. Ich unterstütze Sie im Wege des Schuldenregulierungsverfahrens (gemeinhin auch "Privatkonkurs" genannt) dabei sich von Ihren Schulden zu befreien

Gelingt dabei ein "Zahlungsplan" sind Sie nach Zahlung der vereinbarten Quote schuldenfrei. Wenn der vorgeschlagene Zahlungsplan nicht akzeptiert wird, wird das Abschöpfungsverfahren eingeleitet, wobei hier gemäß der neuen Rechtslage die Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung als Tilgungsplan oder Abschöpfungsplan beantragt werden kann. Je nachdem welche Variante zum Zug kommt, dauert es bis zur Restschuldbefreiung entweder drei oder fünf Jahre.

ACHTUNG FRIST:

Der Antrag auf Durchführung des Abschöpfungsverfahrens als Tilgungsplan (Restschuldbefreiung in drei Jahren!) ist unzulässig, wenn der Schuldner nicht längstens binnen 30 Tagen nach Feststellung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit im Exekutionsverfahren die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt (§ 201 Abs 2 Z1 IO).

Beratungsschwerpunkte:

  • Privatkonkurs
  • Zahlungsplan
  • Tilgungsplan
  • Abschöpfungsplan
  • Schuldenregulierung

Medizinrecht

Grundsätzlich können wir darauf vertrauen, dass unsere Ärzte sehr gut ausgebildet sind, bestmöglich helfen wollen und dafür unter schwierigen Voraussetzungen ihr Bestes geben. Unterlaufen einem Arzt dennoch Fehler, kann dies schwerste Folgen für die Patienten und deren Angehörigen haben.

Mit Fehlern sind dabei nicht nur Diagnose- und Behandlungsfehler, sondern auch Überwachungsverschulden und Aufklärungsmängel gemeint. Eine Behandlung ist nur dann „lege artis“ wenn der Patient vor dem Eingriff  über sämtliche Risiken aufgeklärt wurde und seine Einwilligung zur Therapie / Behandlung erteilt hat.

Ich vertrete Sie, wenn Sie materielle oder immaterielle Nachteile (Schmerzen oder körperlich dauernde Schäden) durch einen ärztlichen Kunstfehler erlitten haben und setze Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch.

Auch sonstige Schäden, die nicht durch einen Arzt verursacht werden, können zu Schadenersatzansprüchen führen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte (z.B. Implantate) oder Arzneimittel oder aber Behandlungsfehler von Heilpraktikern oder Physiotherapeuten. Ich setze auch in diesen Bereichen Ihre berechtigten Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch.

Beratungsschwerpunkte:

  • Diagnose- und Behandlungsfehler,
  • Überwachungsverschulden
  • mangelhafte Aufklärung
  • Dokumentationsfehler
  • Schäden durch Medizinprodukte und Arzneimittel

Persönlichkeits- und Medienrecht

Das Persönlichkeitsrecht ist eines der wichtigsten Rechtsgüter, welches allerdings auf Grund der vielen Möglichkeiten, die die rasante Entwicklung der neuen Medien bietet, massiven Angriffen ausgesetzt sein kann.

Das Internet und die sozialen Medien sind keine rechtsfreien Räume. Auch hier dürfen keine unwahren oder gar beleidigenden Inhalte über eine Person verbreitet und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die besondere Schwere der Verletzung der Persönlichkeitsrechte über die neuen Medien liegt darin, dass die Verbreitung mit wenig Aufwand und einer enormen Geschwindigkeit erfolgt. Die betroffene Person erleidet massive Benachteiligungen bis zur vollständigen Existenzvernichtung.

Ich unterstütze Sie dabei sich gegen derartige Angriffe zur Wehr zu setzen und jede weitere Wiederholung zu verhindern. Der Schuldige wird mit seiner Tat sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich konfrontiert, hat den verursachten Schaden wiedergutzumachen und wird derartiges Verhalten nicht mehr setzen.

Meine Beratungsschwerpunkte:

  • Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen
  • Recht am eigenen Bild
  • Recht am eigenen Namen
  • Schutz der persönlichen Ehre vor Herabwürdigungen
  • Urheberrechte

Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht ist  eines der wichtigsten Rechtsgebiete in der anwaltlichen Praxis und umfasst eine Vielzahl von möglichen Fällen - angefangen von einem einfachen Verkehrsunfall mit Sachschaden bis hin zu vorsätzlichen Straftaten mit Verletzungen am Körper einer Person.

Bei einem Sachschaden schuldet der Schädiger grundsätzlich "Naturalrestitution". Das heißt, er ist verpflichtet, den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Wenn dies unmöglich oder untunlich ist, ist Geldersatz zu leisten. 

Bei einer Verletzung am Körper steht Ihnen Schmerzengeld zu. Daneben ist auch zu prüfen, ob Verdienstentgang, Verunstaltungsentschädigung, die Kosten für Heilbehandlung, Haushaltshilfe und Pflege geltend gemacht werden können.

Ich bin auf die Vertretung von Schadenersatzfällen in sämtlichen Lebensbereichen spezialisiert und unterstütze Sie sowohl bei der gerichtlichen als auch bei der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Beratungsschwerpunkte:

  • Verkehrsunfälle inkl internationale Unfallschäden
  • Straftaten und Privatbeteiligung
  • Tierhalterhaftung
  • ärztliche Behandlungsfehler, Produktfehler
  • Geltendmachung von Ansprüchen
  • Abwehr von Forderungen

Staatsbürgerschaftsrecht

Das Staatsbürgerschaftsrecht ist Teil eines sehr komplexen Rechtsbereiches, wo Erfahrung mit den Behörden notwendig ist und nur wenige Experten einen vollumfänglichen rechtlichen Überblick haben.

Auf Grund der jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit den kollektiven Ausbürgerungsversuchen türkischstämmiger Staatsbürger liegt mein besonderes Augenmerk auf dem Staatsbürgerschaftsrecht. Als selbstständige Rechtsanwältin blicke ich auf diesem Gebiet auf jahrelange Erfahrung zurück.

Bereits vor Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin war ich beratend in den Bundesämtern für Fremdenwesen tätig und hatte daher auch die Möglichkeit die Sicht der Behörden kennenzulernen. Darüber hinaus führte ich als Geschäftsstellenleiterin einer NGO Rechtsberatungen sowie interne Schulungen im Bereich der Menschenrechte durch, verfasste Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und vertrat Fremde vor Gericht und Behörden.

Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite und unterstütze Sie bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft. Als selbstständige Rechtsanwältin blicke ich auf dem Gebiet des Staatsbürgerschaftsrechts auf jahrelange Erfahrung zurück.

Beratungsschwerpunkte:

  • Erwerb und Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft
  • Doppelstaatsbürgerschaft
  • Staatsbürgerschaft auf Grund besonderer Verdienste im Namen der Republik
  • Staatsbürgerschaft für Naziverfolgte und deren Nachkommen
  • Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
  • Verfahren vor dem VwGh und VfGh

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Eine Unternehmensgründung ist eine scheinbar einfache Angelegenheit, die sehr schnell erledigt ist. Probleme entstehen erst Jahre später, wenn Ihr Unternehmen den rechtlichen Herausforderungen nicht standhält:

Mit einem professionellen und ausschließlich auf Ihre Interessen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag gehen Sie sämtlichen rechtlichen Problemen - seien es Nachfolgefragen, Kündigungen oder sonstige Krisen - aus dem Weg.

Ich berate und vertrete UnternehmerInnen aus allen Branchen und helfe Ihnen die für Ihr Unternehmen passende Gesellschaftsform zu finden. Die Beratung umfasst sämtliche Themen von der Unternehmensgründung bis zur Liquidation.

Beratungsschwerpunkte:

  • Gründung einer GmbH, OG, KG
  • Unternehmenskauf bzw Unternehmensverkauf
  • GesbR
  • stille Beteiligungen
  • Vermögensplanung / Privatstiftung
  • Vertragserrichtung und Vertragsprüfung
  • Betreuung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
  • unlauterer Wettbewerb

Wohn- und Mietrecht

Das Wohnrecht umfasst alle Normen rund um die Nutzung eines Wohnobjekts und wird von mehreren Gesetzen geregelt. Die wichtigsten Regelungen sind im Allgemeinen Gesetzbuch (ABGB), im Mietrechtsgesetz (MRG) und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgehalten.

Ich berate Sie bei allen Fragen rund um das Miet- und Pachtrecht sowie das Wohnungseigentum und vertrete sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten und den Schlichtungsstellen.

Meine Beratungsschwerpunkte:

  • Erstellung und Prüfung von Verträgen
  • Mietzinserhöhung / Mietzinsminderung
  • Mängel (Schimmel, Lärm- oder Geruchsbelästigung, Verwahrlosung etc)
  • Mietzins- und Räumungsklagen
  • Geschäftsraummiete
  • Pachtverträge

Zivilrecht und Zivilprozessrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der natürlichen Personen (Menschen) und der juristischen Personen untereinander. Der Ablauf von gerichtlichen Verfahren im zivilrechtlichen Bereich wird im Zivilverfahrensrecht geregelt.

Ich führe meine Kanzlei als zivilrechtliche Allgemeinpraxis und übernehme Ihre Prozessvertretung in allen Bereichen des Zivilrechts. Ich erstelle Prozessstrategien und beantworte sämtliche rechtlichen Fragestellungen.

In der Informationsbroschüre "RechtEinfach" finden Sie schnelle Antworten auf einfache Rechtsfragen und Leitfäden zur Vorbereitung auf das anwaltliche Gespräch.

 

KONTAKT

RECHTSANWÄLTIN
Mag. Gülay Aydemir 

Telefon: +43 1 348 36 00 
Fax: +43 1 348 36 003 
Mail: office@aydemir.at 

Stadiongasse 5/1A 
1010 Wien

Öffnungszeiten:
Mo - Do: 09:00 - 12:00, 
13:00 - 17:00
Fr: 09:00 - 14:00