Anwaltskosten

HONORAR

Kostentransparenz

Die Entscheidung für eine rechtliche Beratung oder eine Bevollmächtigung hängt maßgeblich von den zu erwartenden Kosten ab. Für mich ist es selbstverständlich Sie gleich zu Beginn des Mandats über die voraussichtlichen Kosten umfassend zu informieren.

Die Abrechnung anwaltlicher Leistungen erfolgt in meiner Kanzlei grundsätzlich nach einem gesetzlich genau definierten Tarifsystem. Ich kläre Sie umfassend über dieses System auf. Eine faire und verständliche Abrechnung hat für mich höchste Priorität. Um Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen, erhalten Sie hier einen ersten Überblick:

Bevollmächtigung

Falls Sie mich mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen, erfolgt die Verrechnung der anwaltlichen anwaltlichen Leistungen

  • grundsätzlich tarifmäßig: Das Honorar wird nach gesetzlich geregelten Tarifsystemen (Rechtsanwaltstarifgesetz - RATG, Allgemeine Honorar-Kriterien -AHK, Notariatstarifgesetz - NTG) berechnet.
  • oder nach Stundensatz:  außergerichtliche Tätigkeiten werden in der Regel nach einem individuell vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
  • Pauschalhonorar: In bestimmten Angelegenheiten ist der tatsächliche Aufwand von Anfang an genau abschätzbar (zB Privatkonkurs). Hier kann ein genau festgelegtes Pauschalhonorar vereinbart werden.

Erstberatung

Gerade in der Anfangsphase eines Problems entstehen ohne anwaltliche Beratung entscheidende Fehler, die später kostspielige Verfahren erst notwendig machen.

Ich verrechne für ein Beratungsgespräch (eine Stunde inklusive Sichtung Ihrer Unterlagen) ein ermäßigtes Pauschalhonorar je nach Rechtsgebiet. Im Rahmen dieser Erstberatung  wird die rechtliche Problemstellung umfassend analysiert und ein Lösungsweg vorgeschlagen. Falls keine Anwaltspflicht besteht, erhalten Sie auch eine genaue Anleitung über die weiteren Schritte, die notwendig sind und die Sie auf Wunsch auch ohne anwaltliche Vertretung eigenständig setzen können.

Ausführliche Informationen zu den möglichen Honorarvereinbarungen und zu Abrechnungsmodalitäten von anwaltlichen Leistungen finden Sie in der Informationsbroschüre

"Mein Recht ist kostbar" 

 

Rechtschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, trägt Ihre Rechtschutzversicherung sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Ich hole vorab gerne eine Kostendeckungszusage von Ihrer Rechtschutzversicherung ein.

 

 

KONTAKT

RECHTSANWÄLTIN
Mag. Gülay Aydemir 

Telefon: +43 1 348 36 00 
Fax: +43 1 348 36 003 
Mail: office@aydemir.at 

Stadiongasse 5/1A 
1010 Wien
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 09:00 - 12:00, 
13:00 - 17:00
Fr: 09:00 - 14:00