Arzthaftung – Ihr Recht auf kompetente Vertretung bei medizinischen Fehlern
Grundsätzlich können wir darauf vertrauen, dass unsere Ärzte sehr gut ausgebildet sind, bestmöglich helfen wollen und dafür unter schwierigen Voraussetzungen ihr Bestes geben. Dennoch können Fehler passieren, die schwerwiegende Folgen für die Patienten und deren Angehörigen haben.
Mit Fehlern sind dabei nicht nur Diagnose- und Behandlungsfehler gemeint, sondern auch Überwachungsverschulden, Aufklärungsmängel oder Dokumentationsfehler. Eine medizinische Behandlung ist nur dann „lege artis“, wenn der Patient vor dem Eingriff umfassend über sämtliche Risiken aufgeklärt wurde und seine informierte Einwilligung zur Therapie oder Behandlung erteilt hat.
Ich vertrete Sie, wenn Sie durch einen ärztlichen Kunstfehler materielle oder immaterielle Nachteile erlitten haben – sei es durch Schmerzen, körperliche Beeinträchtigungen oder dauerhafte Schäden. Dabei setze ich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entschlossen durch, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Im Bereich der Arzthaftung befasse ich mich mit einer Vielzahl von Problemstellungen:
Diagnose- und Behandlungsfehler
Fehler bei der Diagnose oder Behandlung können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Ich prüfe, ob die anerkannten medizinischen Standards eingehalten wurden, und helfe Ihnen, Ihre Rechte geltend zu machen.
Überwachungsverschulden
Die Pflicht zur Überwachung des Patienten, insbesondere nach Eingriffen oder während der Verabreichung von Medikamenten, wird häufig unterschätzt. Ich unterstütze Sie dabei, mögliche Pflichtverletzungen aufzudecken und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Mangelhafte Aufklärung
Eine Behandlung ohne ausreichende Aufklärung über Risiken, Alternativen und den Eingriff selbst ist unzulässig. Sollte es hier zu Versäumnissen gekommen sein, setze ich Ihre Rechte konsequent durch.
Dokumentationsfehler
Fehlerhafte oder lückenhafte Patientenakten können nicht nur die Behandlung gefährden, sondern auch Ihre Beweislage im Haftungsfall erschweren. Ich analysiere die Dokumentation und gehe Hinweisen auf Behandlungsfehler nach.
Schäden durch Medizinprodukte und Arzneimittel
Nicht nur ärztliche Behandlungsfehler können zu Haftungsansprüchen führen. Auch fehlerhafte Medizinprodukte (z. B. Implantate) oder Arzneimittel können erhebliche Schäden verursachen. Ebenso prüfe ich Ansprüche bei Behandlungsfehlern durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten.
Ich vertrete Sie auch in diesen Bereichen engagiert und sorge dafür, dass Ihre berechtigten Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durchgesetzt werden.
Ihr Anliegen ist mein Ziel
Medizinrechtliche Auseinandersetzungen sind oft komplex und emotional belastend. Ich nehme mir die Zeit, Ihre Situation genau zu verstehen, und begleite Sie mit Empathie und Fachkompetenz. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch – gemeinsam entwickeln wir die passende Strategie für Ihren Fall.
Eine Übersicht über unsere weiteren Tätigkeitsbereiche und Kompetenzen finden Sie hier.
In der Informationsbroschüre "RechtEinfach" finden Sie schnelle Antworten auf einfache Rechtsfragen und Leitfäden zur Vorbereitung auf das anwaltliche Gespräch.
RECHTSANWÄLTIN Mag. Gülay Aydemir Telefon: 01 348 36 00 Fax: 01 348 36 003 Mail: office@aydemir.at Stadiongasse 5/1A 1010 Wien Öffnungszeiten: Mo - Do: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:00 Fr: 09:00 - 14:00