Schwerpunkte der Kanzlei

KONKURSRECHT

Wenn der Schuldner seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, liegt insolvenzrechtlich gesehen eine Zahlungsunfähigkeit vor. In dieser Situation ist der Schuldner nicht nur gut beraten, sondern auch gesetzlich verpflichtet "ohne schuldhaftes Zögern" (§ 69 IO) den Konkurs selbst zu beantragen. Ich unterstütze Sie im Wege des Schuldenregulierungsverfahrens (gemeinhin auch "Privatkonkurs" genannt) dabei sich von Ihren Schulden zu befreien

Gelingt dabei ein "Zahlungsplan" sind Sie nach Zahlung der vereinbarten Quote schuldenfrei. Wenn der vorgeschlagene Zahlungsplan nicht akzeptiert wird, wird das Abschöpfungsverfahren eingeleitet, wobei hier gemäß der neuen Rechtslage die Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung als Tilgungsplan oder Abschöpfungsplan beantragt werden kann. Je nachdem welche Variante zum Zug kommt, dauert es bis zur Restschuldbefreiung entweder drei oder fünf Jahre.

ACHTUNG FRIST:

Der Antrag auf Durchführung des Abschöpfungsverfahrens als Tilgungsplan (Restschuldbefreiung in drei Jahren!) ist unzulässig, wenn der Schuldner nicht längstens binnen 30 Tagen nach Feststellung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit im Exekutionsverfahren die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt (§ 201 Abs 2 Z1 IO).

Beratungsschwerpunkte:

  • Privatkonkurs
  • Zahlungsplan
  • Tilgungsplan
  • Abschöpfungsplan
  • Schuldenregulierung

In der Informationsbroschüre "RechtEinfach" finden Sie schnelle Antworten auf einfache Rechtsfragen und Leitfäden zur Vorbereitung auf das anwaltliche Gespräch.

 

KONTAKT

RECHTSANWÄLTIN
Mag. Gülay Aydemir 

Telefon: 01 348 36 00 
Fax: 01 348 36 003 
Mail: office@aydemir.at 

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