Schwerpunkte der Kanzlei

GEWÄHRLEISTUNGS- UND SCHADENERSATZRECHT

Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer für alle Mängel haftet, die zum Übergabezeitpunkt schon vorhanden waren. Das Recht auf Gewährleistung ist bei beweglichen Sachen (zB Auto) binnen einer Frist von zwei Jahren, bei unbeweglichen Sachen (zB Baumängel bei Wohnungen, Häusern) binnen einer Frist von drei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

Wenn der Mangel binnen der Vermutungsfrist (6 bzw 12 Monate oder Bereitstellungszeitraum) hervorkommt, wird vermutet, dass er bereits bei der Übergabe schon vorhanden war. Das bedeutet, dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware im Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war. Nach dieser Frist muss hingegen der Käufer beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelhaft war.

In vielen Fällen kann das Recht auf Gewährleistung auch mit Schadenersatzansprüchen oder mit einer Irrtumsanfechtung verbunden werden um größtmögliche Effizienz zu erreichen. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung von berechtigen Gewährleistungsansprüchen bzw der Abwehr von unberechtigten Gewährleistungsansprüchen.

Beratungsschwerpunkte:

  • mangelhafte Ware/Leistung
  • Baumängel
  • Neu- und Gebrauchtwagenkauf
  • Produkthaftung
  • arglistige Irreführung
  • Garantie

Das Schadenersatzrecht ist  eines der wichtigsten Rechtsgebiete in der anwaltlichen Praxis und umfasst eine Vielzahl von möglichen Fällen - angefangen von einem einfachen Verkehrsunfall mit Sachschaden bis hin zu vorsätzlichen Straftaten mit Verletzungen am Körper einer Person.

Bei einem Sachschaden schuldet der Schädiger grundsätzlich "Naturalrestitution". Das heißt, er ist verpflichtet, den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Wenn dies unmöglich oder untunlich ist, ist Geldersatz zu leisten.

Bei einer Verletzung am Körper steht Ihnen Schmerzengeld zu. Daneben ist auch zu prüfen, ob Verdienstentgang, Verunstaltungsentschädigung, die Kosten für Heilbehandlung, Haushaltshilfe und Pflege geltend gemacht werden können.

Ich bin auf die Vertretung von Schadenersatzfällen in sämtlichen Lebensbereichen spezialisiert und unterstütze Sie sowohl bei der gerichtlichen als auch bei der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Beratungsschwerpunkte:

  • Verkehrsunfälle inkl internationale Unfallschäden
  • Straftaten und Privatbeteiligung
  • Tierhalterhaftung
  • ärztliche Behandlungsfehler, Produktfehler
  • Geltendmachung von Ansprüchen
  • Abwehr von Forderungen

In der Informationsbroschüre "RechtEinfach" finden Sie schnelle Antworten auf einfache Rechtsfragen und Leitfäden zur Vorbereitung auf das anwaltliche Gespräch.

 

KONTAKT

RECHTSANWÄLTIN
Mag. Gülay Aydemir 

Telefon: 01 348 36 00 
Fax: 01 348 36 003 
Mail: office@aydemir.at 

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