Schwerpunkte der Kanzlei

FREMDENRECHT

Unter dem Begriff Fremdenrecht werden alle gesetzlichen Regelungen zusammengefasst, die die Einreise, den Aufenthalt, die Ausweisung oder die Einbürgerung eines Fremden (Person ohne österreichischer Staatsbürgerschaft) regeln.

Das Fremdenrecht ist eines der am meisten diskutierten und am meisten novellierten Rechtsbereiche in Österreich. Die zuständigen Behörden sind in den meisten Fällen überlastet und die Verfahren langwierig. Es handelt sich daher um einen sehr komplexen Rechtsbereich, wo Erfahrung mit den Behörden notwendig ist und nur wenige Experten einen vollumfänglichen rechtlichen Überblick haben.

Als selbstständige Rechtsanwältin blicke ich auf dem Gebiet des Asylrechts, des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts, sowie des Staatsbürgerschaftsrechts auf jahrelange Erfahrung zurück.

Bereits vor Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin war ich beratend in den Bundesämtern für Fremdenwesen tätig und hatte daher auch die Möglichkeit die Sicht der Behörden kennenzulernen. Darüber hinaus führte ich als Geschäftsstellenleiterin einer NGO Rechtsberatungen sowie interne Schulungen im Bereich der Menschenrechte durch, verfasste Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und vertrat Fremde vor Gericht und Behörden.

Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite und unterstütze Sie bei der Erlangung von Aufenthaltstiteln in Österreich, bei Familienzusammenführungen, bei der Abwehr von Ausreiseentscheidungen und Aufenthaltsverboten, sowie bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft.

Beratungsschwerpunkte:

  • Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltstitel
  • Familienzusammenführungen
  • fremdenpolizeiliche Verfahren
  • Ausweisung und Schubhaft
  • Asylrecht
  • Grund- und Menschenrechte
  • Ausländerbeschäftigungsrecht
  • Erwerb und Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft
  • Doppelstaatsbürgerschaft
  • Staatsbürgerschaft auf Grund besonderer Verdienste im Namen der Republik
  • Staatsbürgerschaft für Naziverfolgte und deren Nachkommen
  • Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
  • Verfahren vor dem VwGh und VfGh

In der Informationsbroschüre "RechtEinfach" finden Sie schnelle Antworten auf einfache Rechtsfragen und Leitfäden zur Vorbereitung auf das anwaltliche Gespräch.

 

KONTAKT

RECHTSANWÄLTIN
Mag. Gülay Aydemir 

Telefon: 01 348 36 00 
Fax: 01 348 36 003 
Mail: office@aydemir.at 

Stadiongasse 5/1A 
1010 Wien

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Mo - Do: 09:00 - 12:00, 
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