Schwerpunkte der Kanzlei

MEDIZINRECHT

Grundsätzlich können wir darauf vertrauen, dass unsere Ärzte sehr gut ausgebildet sind, bestmöglich helfen wollen und dafür unter schwierigen Voraussetzungen ihr Bestes geben. Unterlaufen einem Arzt dennoch Fehler, kann dies schwerste Folgen für die Patienten und deren Angehörigen haben.

Mit Fehlern sind dabei nicht nur Diagnose- und Behandlungsfehler, sondern auch Überwachungsverschulden und Aufklärungsmängel gemeint. Eine Behandlung ist nur dann „lege artis“ wenn der Patient vor dem Eingriff  über sämtliche Risiken aufgeklärt wurde und seine Einwilligung zur Therapie / Behandlung erteilt hat.

Ich vertrete Sie, wenn Sie materielle oder immaterielle Nachteile (Schmerzen oder körperlich dauernde Schäden) durch einen ärztlichen Kunstfehler erlitten haben und setze Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch.

Auch sonstige Schäden, die nicht durch einen Arzt verursacht werden, können zu Schadenersatzansprüchen führen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte (z.B. Implantate) oder Arzneimittel oder aber Behandlungsfehler von Heilpraktikern oder Physiotherapeuten. Ich setze auch in diesen Bereichen Ihre berechtigten Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch.

Beratungsschwerpunkte:

  • Diagnose- und Behandlungsfehler,
  • Überwachungsverschulden
  • mangelhafte Aufklärung
  • Dokumentationsfehler
  • Schäden durch Medizinprodukte und Arzneimittel

In der Informationsbroschüre "RechtEinfach" finden Sie schnelle Antworten auf einfache Rechtsfragen und Leitfäden zur Vorbereitung auf das anwaltliche Gespräch.

 

KONTAKT

RECHTSANWÄLTIN
Mag. Gülay Aydemir 

Telefon: 01 348 36 00 
Fax: 01 348 36 003 
Mail: office@aydemir.at 

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